Brandmeldeanlagen mit
Aufschaltung zur Feuerwehr

Informationen zur Aufschaltung für Brandmeldeanlagen
Was muss man bei der Feuerwehraufschaltung beachten?

Aufschaltbedingungen für
Brandmeldeanlagen

Die technischen Bedingungen für Brandmeldeanlagen sind in Deutschland von den einzelnen Landkreisen definiert. Insgesamt gibt es in Deutschland über 500 einzelne technische Anschlussbedingungen (TAB). Die individuellen Aufschaltrichtlinien legen fest was zwingend erforderlich ist, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und instand zu halten. Die seit November 2003 gültige DIN 14675 gibt vor, dass Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten nur von Firmen bzw. Ingenieurbüros durchgeführt werden dürfen, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind.

Zertifikat Brandmeldeanlagen

Wir lassen uns alle 4 Jahre vom VdS als Fachfirma für Brandmeldeanlagen gemäß DIN14675 für Systeme von den Herstellern Honeywell (Esser) und detectomat zertifizieren.

Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär (beispielsweise Siemens) der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.

Vorgaben für die Abnahme und Aufschaltung

Die Aufschaltung der Brandmeldeanlage (BMA) Feuerwehr erfolgt – wie oben beschrieben – durch den Konzessionär. Sie darf erst erfolgen, wenn die nachfolgenden Bestandteile vorhanden und voll funktionsfähig sind:

1.

Technische Anforderungen

  • Brandmeldeanlage
  • Übertragungseinrichtung zur Leitstelle
  • Feuerwehr-Bedienfeld (FIBS)
  • Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)
  • Generalhauptschlüssel für FSD
  • Alarm-Blitzleuchte
  • Beschilderung der Brandmelderzentrale
  • Freischaltelement (FSE)

2.

Weitere Anforderungen

  • Meldergruppenverzeichnis/Feuerwehrlaufkarten
  • Betriebsbuch an der Zentrale
  • Benachrichtigungsliste für Alarmfälle an der BMZ
  • Wartungsvertrag für BMA und Übertragungseinrichtung
  • Bestätigung der Errichterfirma über die Einhaltung der gültigen Normen
  • Feuerwehrplan nach DIN 14095 und den ergänzenden Hinweisen

Abwicklung Ihrer Brandmeldeanlage mit FW-Aufschaltung

Wir als T.E.D. com GmbH stehen Ihnen von der Planung über die Montage und Inbetriebnahme bis zur Abnahme mit der Feuerwehr und Wartung der Anlage von Anfang an zur Seite. Wir weisen Sie darauf hin, was es zu beachten gibt und übernehmen die Abstimmungen mit den einzelnen Gewerken (Feuerwehr, Konzessionär, Sachverständigem etc.).

Um Ihnen ein Angebot zu unterbreiten, vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen vor Ort. Hierbei können wir Sie vorab beraten und auf Ihre individuellen Ansprüche eingehen. Diese sind je nach Größe und Art des Objektes sehr unterschiedlich. Im Anschluss an den Termin erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot, auf dessen Basis Sie sich entscheiden können.

Service & Wartung von Brandmeldeanlagen

Sie haben bereits eine bestehende Esser oder detectomat Brandmeldeanlage und suchen eine Fachfirma? Das ist kein Problem! Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei, begutachten den Zustand Ihrer Anlage und kalkulieren ein Angebot über die Wartung und/oder Instandsetzung. Bei Brandmeldesystemen nach DIN14675 ist eine regelmäßige Wartung der Anlage Pflichtvorgabe der Feuerwehr. Hier arbeiten wir Ihnen gerne einen Wartungsvertrag aus. Zudem profitieren Sie als Vertragskunde von unserer 24-Stunden-Erreichbarkeit.
Bitte beachten Sie auch unsere Seite zum Thema Meldertausch nach DIN14675. Bei einem bestehenden Brandmeldesystem mit Aufschaltung, das bereits seit mehr als fünf Jahren im Einsatz ist, muss über einen solchen Meldertausch nachgedacht werden. Wir Informieren Sie gerne unverbindlich!


Unsere Partner im Bereich Brandmeldeanlagen: